Glasschäden können viel Geld kosten. Denn in und an Wohnhäusern befindet sich immer mehr und hochwertigeres Glas: Große Terrassentüren, Wintergärten, Sonnenkollektoren, Duschabtrennungen, Glaskeramik-Kochfelder, Aquarien usw. Die Frage ist, wer im Fall des (Schaden-) Falles bezahlen muss.
Die Wohngebäudeversicherung deckt Glasschäden an Fenstern und sonstigen fest installierten Verglasungen ab, sofern sie durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm hervorgerufen wurden. Als Sturm gelten allerdings nur Unwetter ab Windstärke 8; bei weniger zahlt die Versicherung nicht. Für größere bzw. teure Gebäudeverglasungen sollte also der Abschluss einer (zusätzlichen) Glasversicherung in Betracht gezogen werden.
In der Hausratversicherung sind alle Einrichtungsgegenstände in einem Haus oder einer Wohnung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm sowie Diebstahl und Vandalismus abgesichert. Wie bei der Gebäudeversicherung kann auch hier eine zusätzliche Glasversicherung sinnvoll sein.
Für Glasschäden aller Art – d.h. Zerstörungen oder Beschädigungen durch Bruch, z.B. durch fußballspielende Kinder – ist eine Glasversicherung abzuschließen. Entweder als Zusatzmodul zur Gebäude- bzw. Hausratversicherung oder als reine Glasversicherung. Abgedeckt sind in der Regel alle Schäden an Gebäude- und Mobiliarverglasungen. Hier werden oft Pauschalen angeboten, damit nicht alle Glasflächen angegeben werden müssen.
Schließlich können Glasschäden auch ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung sein. Sie springt dann ein, wenn man das Eigentum eines Dritten durch Fahrlässigkeit beschädigt, also wenn man beispielsweise bei Freunden aus Versehen einen Gegenstand auf den Glastisch fallen lässt.