Philipp Günther Hausverwaltung und -service
Einen wundervollen 1. Mai wünschen wir Ihnen, liebe Kunden, Partner und Freunde!
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Allen Kunden, Partnern und Freunden wünschen wir frühlingshafte Feiertage!
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Beirats-Newsletter: Neue Ausgabe
Wir freuen uns, Ihnen die Ausgabe 04/2017 des Beirats-Newsletters präsentieren zu können.
Sie finden darin Informationen zu folgenden Themenbereichen:
- Kompakt: Entscheidungen aus WEG- und Mietrecht
- Gesetzliche Änderungen und Entwürfe
- Modernisieren, Sanieren und Instandhalten
- Mieten, Kaufen, Wohnen: Aktuelle Entwicklungen
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und wertvolle Anregungen für Ihre Arbeit als Verwaltungsbeirat!
Liebe Kunden, Partner und Freunde, wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und alles Gute für 2018!
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Wir wünschen allen Kunden, Geschäftspartnern und Freunden eine wunderschöne Adventszeit!
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Liebe Kunden und Geschäftspartner, wir wünschen Ihnen einen erholsamen Feiertag!
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NEU: Newsletter für Verwaltungsbeiräte
Wir freuen uns, ihn heute erstmals präsentieren zu können: Den Beirats-Newsletter des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter.
Mit diesem Newsletter erhalten Sie Informationen zu folgenden Themenbereichen:
- Kompakt: Entscheidungen aus WEG- und Mietrecht
- Gesetzliche Änderungen und Entwürfe
- Modernisieren, Sanieren und Instandhalten
- Mieten, Kaufen, Wohnen: Aktuelle Entwicklungen
Der Newsletter erscheint vierteljährlich und wird Ihnen künftig auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt.
Und nun viel Spaß beim Lesen!
Wir wünschen allen Kunden und Geschäftsfreunden einen fantastischen Feiertag!
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In eigener Sache: Berufszulassung für Immobilienverwalter
Der Bundestag hat es schon beschlossen, nach der Sommerpause soll es den Bundesrat passieren: Ein neues Gesetz, welches die Zulassungspflicht für Immobilienverwalter regelt. Umfasst sind sowohl die Miet- als auch die WEG-Verwaltung. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass der Verwalter seine Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweist.
Im Hinblick auf die Qualifikation des Verwalters war in den ersten Gesetzesentwürfen ein sogenannter Sachkundenachweis vorgesehen. Stattdessen wurde nun eine Fortbildungspflicht eingeführt – und zwar mindestens 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Begründung ist, dass der Verbraucherschutz durch die regelmäßige Fortbildung mehr gestärkt werde als durch einen einmaligen Nachweis der Qualifikation. Außerdem wurde die Verpflichtung eingeführt, über die absolvierten Fortbildungen zu informieren, so dass die Verbraucher sich ein eigenes Bild über die Qualifikation machen können. Weiterlesen