Der Bundestag hat es schon beschlossen, nach der Sommerpause soll es den Bundesrat passieren: Ein neues Gesetz, welches die Zulassungspflicht für Immobilienverwalter regelt. Umfasst sind sowohl die Miet- als auch die WEG-Verwaltung. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass der Verwalter seine Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweist.
Im Hinblick auf die Qualifikation des Verwalters war in den ersten Gesetzesentwürfen ein sogenannter Sachkundenachweis vorgesehen. Stattdessen wurde nun eine Fortbildungspflicht eingeführt – und zwar mindestens 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Begründung ist, dass der Verbraucherschutz durch die regelmäßige Fortbildung mehr gestärkt werde als durch einen einmaligen Nachweis der Qualifikation. Außerdem wurde die Verpflichtung eingeführt, über die absolvierten Fortbildungen zu informieren, so dass die Verbraucher sich ein eigenes Bild über die Qualifikation machen können.
Das Gesetz tritt frühestens am 01.07.2018 in Kraft. Danach haben Immobilienverwalter noch 6 Monate Zeit, die erforderliche Zulassung zu beantragen.
Die großen Immobilienverbände fordern weiterhin die Einführung des Sachkundenachweises.
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