In eigener Sache: Datenschutz-Grundverordnung

Seit letzten Freitag ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Damit gilt in der gesamten EU ein einheitliches Datenschutzrecht. Betroffen sind ohne Ausnahme alle Immobilienverwalter, auch wir. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die neuen Regelungen:

Durch die DSGVO sollen die Rechte der Betroffenen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gestärkt werden. Es gibt jetzt ein Recht auf Auskunft, auf Berichtigung und auf Löschung von Daten. Außerdem gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Nutzer der Daten muss beweisen, dass bei der Nutzung die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Was heißt das in der Praxis? Beispiel: Ein Mieter meldet uns in seiner Wohnung einen Schaden. Wir beauftragen einen Handwerker, diesen zu beheben und geben diesem die Kontaktdaten des Mieters, um direkt einen Termin zu vereinbaren. Das dürfen wir aber nur, wenn der Mieter vorher sein Einverständnis erklärt hat!

Grundsätzlich gilt: Die Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann erlaubt, wenn der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat oder eine gesetzliche Vorschrift dies gestattet.

Immobilienunternehmen müssen übrigens auch externe Dienstleister, z.B. Abrechnungsunternehmen, vertraglich zur Einhaltung der DSGVO verpflichten.

Wir nehmen das Thema Datenschutz sehr ernst. Weitere Informationen über unseren Umgang mit Kundendaten finden Sie in unserer neuen Datenschutzerklärung:

Datenschutzerklärung Günther Hausverwaltung