Meldegesetz: Auszugsbescheinigung nach einem Jahr schon wieder abgeschafft!

Im November 2015 ist das neue Melderechtsgesetz in Kraft getreten. Weitere Details:  Siehe hier.Anmeldung Wohnung (bearbeitet 2)

Jetzt wurde das Gesetz schon wieder geändert. Seit dem 01.11.2016 müssen Vermieter bei Auszug keine Bescheinigung mehr erstellen. Denn die sogenannte „Wohnungsgeberbestätigung“ zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt wurde ja eingeführt, um Scheinanmeldungen zu verhindern. Auszugsbescheinigungen werden dafür offensichtlich nicht gebraucht. Deshalb hatte der Gesetzgeber ein Einsehen und hat den Bürokratiedschungel wieder ein wenig reduziert!

Bei Einzug eines Mieters muss allerdings nach wie vor eine Einzugsbescheinigung ausgestellt und dem Mieter zur Verfügung gestellt werden! Dies hat innerhalb von 14 Tagen ab Einzug zu geschehen. Übrigens: Eigentümer, die in ihre eigene Wohnung oder in das eigene Haus einziehen, müssen eine Selbsterklärung abgeben.

Ein Muster der Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier.

Wenn Sie uns mit der Mietverwaltung beauftragt haben, erstellen wir die Vermieterbescheinigung in Ihrem Namen und leiten sie fristgerecht weiter.