Einbruchschutz und Barriereabbau: Neue bzw. aufgestockte KfW-Förderprogramme

lock-52613_640 (bearbeitet)Einbruchsopfer haben mit psychischen Belastungen und in vielen Fällen mit Traumatisierungen zu kämpfen. Dazu kommen die materiellen Schäden, welche natürlich extrem ärgerlich sind und oft nicht ersetzt werden können. Umso wichtiger ist es also, sich über einen effizienten Einbruchschutz Gedanken zu machen. Bereits über 41 Prozent aller Einbrüche scheitern an Sicherungsmaßnahmen.

Um diese Quote weiter zu steigern, hat die KfW ein neues Förderprogramm zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche aufgelegt. Es kann von Eigentümern und Mietern in Anspruch genommen werden. Gefördert wird z.B. der Einbau einbruchhemmender Türen, die Nachrüstung von Fenstersicherungen oder eine Alarmanlage. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der Investitionskosten, die mindestens 2.000 Euro erreichen müssen. Je nach Höhe der Ausgaben kann man so Zuschüsse von 200 bis maximal 1.500 Euro bekommen.

Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung sowie für die Erreichung des Standards „Altersgerechtes Haus“ wurden erhöht. Sie betragen nun 10 bzw. 12,5 Prozent der Investitionskosten bis maximal 5.000 bzw. 6.500 Euro, bei einer Mindestinvestitionssumme von ebenfalls 2.000 Euro. Förderfähig ist beispielsweise die Verbreiterung von Türen, die Beseitigung von Schwellen oder der Einbau bodengleicher Duschen.

Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung können auch kombiniert werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den genannten KfW-Programmen:

KfW-Zuschuss 455

Zur Verhinderung von Einbrüchen hat die Polizei – zusammen mit verschiedenen Kooperationspartnern aus der Wohnungswirtschaft – schon vor einiger Zeit die Initiative „K-Einbruch“ ins Leben gerufen. Auf der folgenden Internetseite finden Sie viele Tipps zur gezielten Vorbeugung:

KEINBRUCH – Sichern Sie Ihr Zuhause